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TINY-HÄUSER für Drochtersen
Die FWG-Drochtersen schlägt vor, dass auch in der Gemeinde Drochtersen TINY-HÄUSER errichtet werden dürfen/können. Die baurechtlichen Voraussetzungen dafür sind zu schaffen. TINY-HÄUSER können in Baulücken, in zweiter Reihe, aber auch in neuen zu planenden Baugebieten entstehen. Dies ist insbesondere ein Angebot an junge Menschen, dies sich die teuren Grundstückpreise nicht leisten können.
Der Bau/Kauf eines TINY-HAUSES unterliegt – sofern es nicht größer als 50 qm ist, und das ist die Regel – (noch) nicht der Energieeinsparverordnung ( §§ 16, 2 Nr. 3 EnEV).
Gleichwohl sollte Wert auf Nachhaltigkeit der Baustoffe und auch der Energieversorgung gelegt werden.
Hochachtungsvoll
Cornelius van Lessen
FWG-Drochtersen
Fraktionsvorsitzender
Hier dazu ein Link: https://www.hausausstellung.de/hausbau/hausbau-ratgeber/tiny-house/tiny-house-oekologie-nachhaltigkeit.html
Wählen Sie am 12. Sept. 2021 die Kandidaten/in der FWG-Drochtersen