Verwaltungsgericht Hannover lehnt Eilantrag von Eltern für Lüftungsanlagen in Schulen ab
FWG-Drochtersen stellte Antrag auf Beschaffung von Lüftern bereits im Oktober 2020
Als Maßnahme gegen Ansteckungs- und Erkrankungsgefahr beantragten Eltern bei Verwaltungsgericht Hannover mit einem Eilantrag, Schulen mit Lüftern auszustatten. Die Anträge mußten leider am 22. Juli 2021 abgelehnt werden, weil die Eltern nicht vortrugen, welche konkreten Räume mit Lüftern/Lüftungsanlagen ausgestattet werden sollten.
Dies bedeutet: Das Gericht hat die Notwendigkeit der Ausstattung von Schulen mit Lüftern/Lüftungsanlagen durchaus erkannte; würde Klaganträge also nicht ablehnen, wenn genau vorgetragen würde, in welcher Schule und in welchen Klassenräumen diese Anlagen aufgestellt werden sollen.
Dazu folgendes:
Die FWG-Drochtersen stellte bereits am 14. Okt. 2020 den Antrag, Schulräume mit Lüftungsanlagen zu versehen. Präsenzunterricht muss gewährleistet sein. Der Bürgermeister teilte kürzlich dazu mit, es werde untersucht, wie viele Räume evtl. mit Lüftern/Lüftungsanlagen ausgestattet werden müssten. Das Land Niedersachsen hat dafür 20 Mio. € bereit gestellt, natürlich mal wieder viel zu wenig.